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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.1988 - 1 S 2768/88   

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VGH Baden-Württemberg, 11.10.1988 - 1 S 2768/88 (https://dejure.org/1988,5335)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.1988 - 1 S 2768/88 (https://dejure.org/1988,5335)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 1 S 2768/88 (https://dejure.org/1988,5335)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1989, 63
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1986 - 15 B 1894/86

    Anspruch auf Zulassung zur Benutzung eines städtischen Festplatzes zum Zwecke der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1988 - 1 S 2768/88
    Eine Gemeinde darf die Nutzung eines öffentlichen Festplatzes für Zirkusveranstaltungen im Interesse eines attraktiven Unterhaltsangebots auf wenige Veranstaltungen im Jahre beschränken (wie OVG NW, Beschluß vom 26.08.1986, 15 B 1894/86, GewArch 1987, 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Durch die Widmung kann die Gemeinde für eine öffentliche Einrichtung umfassend die Zulässigkeit ihrer Nutzung bestimmen, z.B. die Häufigkeit der Nutzung festlegen (Senat, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 - GewArch 1989, 311), bestimmte Nutzungsarten ausschließen (Senat, Beschl. v. 16.05.1988 - 1 S 1746/88 - VBlBW 1989, 26), Modalitäten der Benutzung regeln (Senat, Normenkontrollbeschl. v. 08.05.1978 - I 1383/75 - NJW 1979, 1900) und Nutzungszeiten regeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1992 - 6 S 435/92

    Entscheidungszuständigkeit des Berichterstatters - Kostenentscheidung bei

    Das kann zwar sehr wohl ein Ereignis sein, welches dem Anordnungsanspruch die Grundlage entzieht, ebenso aber auch eines, welches den Anordnungsgrund - die Dringlichkeit einer gerichtlichen Eilentscheidung - entfallen läßt (a. A. offenbar VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988, 1 S 2768/88, GewArch. 1989, 311: nur ein Ereignis, welches dem Anordnungsanspruch die Grundlage entzieht).

    So aber muß der Antragsgegner als im Erledigungsrechtsstreit Unterlegener nach § 154 Abs. 1 VwGO auch die diesen Teil des Streitgegenstands - welcher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hälfte der für den streitigen Zeitraum offengebliebenen Hilfe zum Lebensunterhalt ausmacht - betreffenden Kosten tragen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988, a.a.O., m.w.N.; h. M.).

    Dieses - erledigende - Ereignis beruht auf dem Willensentschluß eines Dritten; "bisheriger" Sach- und Streitstand ist somit derjenige, welcher unmittelbar vor dem Eintritt des erledigenden Ereignisses bestanden hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.1972, Buchholz 310 Nr. 37 zu § 161 Abs. 2; Günther, DVBl. 1988, 612, 614; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95

    Anspruch eines ortsfremden Circusveranstalters auf Überlassung eines Festplatzes

    Ein ortsfremder Circusveranstalter kann einen Anspruch auf Überlassung eines Festplatzes besitzen, wenn dieser als öffentliche Einrichtung auch zur Durchführung von Circusveranstaltungen gewidmet ist und Vergaberichtlinien bzw die Vergabepraxis der Durchführung der Circusveranstaltung nicht entgegenstehen (im Anschl an VGH Bad-Württ, Beschl v 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311).

    Die Antragsgegnerin hat jedoch über die Zulassung der Antragstellerin zur Nutzung des Platzes im Rahmen der Widmung nach Ermessen zu entscheiden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2000 - 11 C 10880/00

    Samstagsarbeit - Verlängerung nur im Ausnahmefall

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht seit langem Einigkeit darin, dass eine einer Messe oder einem Markt i.S. der Gewerbeordnung "ähnliche Veranstaltung" nur eine solche sein kann, die einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht und aus diesem Grunde Anlass bietet, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 LadSchlG freizugeben (vgl. u.a. die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs München - Urteile vom 2. August 1989 - 22 B 87.3030 - GewArch 1989 S. 311 und vom 17. September 1998 - 22 N 98.1881 - GewArch 1999 S. 170 -, des Bundesverwaltungsgerichts - Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153.89 - NVwZ 1990, S. 761 -, des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim - Beschluss vom 17. Mai 1995 - 1 S 1306/95 - NVwZ-RR 1995 S. 658 - und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg - Beschluss vom 2. Juni 1999 - 7 M 1875/99 - GewArch 1999 S. 426 - sowie die Kommentare zum Ladenschlussgesetz von Zmarzlik/Roggendorf - 2. Aufl. 1997, Rdnr. 2 zu § 14 -, Neumann - 3. Aufl. 1997, Anm. 1 zu § 14 -, Theis, Rdnr. 1 ff. zu § 14 und Rdnr. 4 zu § 16 und Stober, Rdnr. 15 zu § 14).
  • VG Köln, 03.07.2014 - 14 L 1046/14

    Ablehnung der Nutzung einer Fläche als Abbrennfläche durch ein pyrotechnisches

    vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311.
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17

    Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung durch den Rechtsmittelführer nach

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass auf einen in z u l ä s s i g e r Weise gestellten einseitigen Antrag, die Erledigung festzustellen, zur Beurteilung der Frage, ob der Rechtsstreit erledigt ist, auf den Zeitpunkt abzustellen wäre, in dem das Ereignis eingetreten ist, welches nach der Rechtsbehauptung des jeweiligen Antragstellers die Erledigung herbeigeführt haben soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311 f., hier zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1991 - 1 S 1313/90

    Öffentliche Einrichtung - Widmungsbeschränkung - bestimmte Anzahl von Jahrmärkten

    Darin kann weder ein unzulässiger Konkurrenzschutz noch eine rechtswidrige Bedarfslenkung erblickt werden (vgl. Beschl. d. Senats vom 11.10.1988 -- 1 S 2768/88 -- EKBW, GemO § 10 E 39; OVG NW, Beschl. v. 26.8.1986, GewArch 1987, 36).
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